Endgültiges Aus für „Hinterskirchen“
Von: Die RedaktionGemeinderat lehnt geplante Photovoltaikanlage ab
Von Gisela Stadler
Es hätte alles so schön sein können und jetzt das endgültige Aus: Die im Gemeindebereich Beutelsbach geplante Photovoltaikanlage „Hinterskirchen“ gehört der Vergangenheit an. Erstaunt, aber auch verärgert reagierten die Gemeinderäte auf die durch 1. Bürgermeister Josef Eglseder verkündete Entscheidung. Alle zuständigen Stellen haben das geplante Bauvorhaben eines privaten Investors abgelehnt.
Um eventuell über einen neu aufzustellenden Flächennutzungsplan doch noch die Photovoltaikanlage nach Beutelsbach zu bringen, dafür fehlt der Gemeinde das Geld und würde von den Gemeinderäten auch nicht akzeptiert werden. Ob es sich dabei um „eine Verschwörung der mächtigen Energiekonzerne“ gegen die Solarparks handelt, wie einige der Gemeinderäte - nicht ganz im Ernst - vermuteten oder ob tatsächlich der Bau neuer Solaranlagen massiv beschränkt werden soll, das bleibt aber weiterhin unklar.
Nachdem die Gemeinde Beutelsbach auch bei der Vergabe von öffentlichen Mitteln für die energetische Sanierung gemeindlicher Gebäude leer ausgegangen war, hatten die Gemeinderäte über die trotzdem dringend erforderliche Sanierung des Kindergartens zu entscheiden. Um den gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen gerecht zu werden, müssen Erneuerungs- und Umbauarbeiten vorgenommen werden, die bei einem Kostenrahmen von rund 25 000 Euro liegen. Es muss schnell mit den Arbeiten begonnen werden, damit der Kindergarten termingerecht Anfang September wieder öffnen kann. Negativ auf den Erhalt von Zuschüssen wirkt sich aus, dass lediglich zwei Kinder auch für Nachmittagsbetreuung angemeldet wurden; um auf einigermaßen rentable staatliche Unterstützung zu kommen, wären sechs Kinder erforderlich.
Eine zumindest für die Beutelsbacher Häuslbauer erfreuliche Entscheidung wurde im Gemeinderat auch noch getroffen: Die Gemeinde zahlt Geld zurück. Bis zum Jahr 2000 musste auf die Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgung bei Neubauten ein Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7 Prozent gezahlt werden. Ab dem Jahr 2000 bis zum 30. Juni 2009 wurden 16 Prozent Mehrwertsteuer berechnet. Die Bundesregierung hat nun diesen Steuersatz ab 1. Juli wieder auf 7 Prozent reduziert. Das heißt, alle Bauherrn, die im genannten Zeitraum über die Herstellung der Wasserversorgung eine Rechnung erhalten haben, können die zuviel veranlagte Mehrwertsteuer von der Gemeinde zurückfordern. Diese wiederum wird sich diese Ausgaben vom Finanzamt erstatten lassen, so dass der Gemeindehaushalt nicht belastet wird. Ein formloser Antrag an die Gemeinde Beutelsbach mit Angabe des Bauvorhabens, des Bauherrn und evtl. des Datums der entsprechenden Rechnung genügt.
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- Quelle: Vilshofener Anzeiger